
RCOG
300er-Spiel
Reglement / Bedingungen für die Teilnahme am RCOG 300er-Spiel
Organisation
Der Ringerclub Oberriet-Grabs organisiert ein 300er-Spiel. Der Nettoerlös des Wettbewerbs fliesst vollumfänglich in die Vereinskasse des RCOG.
Teilnahme
Die Wettbewerbsteilnahme ist für alle Personen ab 14 Jahren offen. Der RCOG editiert insgesamt 300 Wettbewerbskarten. Der Teilnehmer / die Teilnehmerin trägt sich auf der Wettbewerbskarte ein, indem er/sie seine/ihre vollständige Adresse bekannt gibt (Name, Vorname, Strasse, Postleitzahl, Ort, Telefon, E-Mail). Der Wettbewerb beginnt am 6. September 2025 und endet am 31. Dezember 2025.
Gültigkeit
Damit die Wettbewerbskarte gültig ist, muss sie vollständig ausgefüllt sein.
Durchführung und Verpflichtung
Alle gültigen Wettbewerbskarten werden am 18. Oktober 2025 unter Aufsicht mittels Ziehung mit Nummern versehen. Die Nummernziehung erfolgt von Nr. 1 bis Nr. 300. Die jeder Karte zugewiesene Nummer entspricht einem Frankenbetrag, das heisst: Die Karte mit der Nr. 1 entspricht CHF 1.—, die Karte mit der Nr. 186 entspricht CHF 186.— etc. Die Karten werden nach der Ziehung durch eine Aufsichtsperson protokollarisch erfasst. Die Rechnungsstellung der gezogenen Nummern bzw. Frankenbeträge erfolgt unmittelbar nach der Ziehung vom 18. Oktober 2025. Jede/r Teilnehmende einer ausgefüllten und gültigen Karte verpflichtet sich, die der Karte zugewiesene Nummer bzw. den der Karte zugewiesenen Betrag bis spätestens 7. November 2025 mit dem zugesendeten Einzahlungsschein zu überweisen.
Preise
Die Teilnehmenden am 300er-Spiel haben die Möglichkeit, einen der 30 Preise mit einer Gesamtpreissumme von über
CHF 35'000.— zu gewinnen. Mit der Rechnungsstellung erfolgt die Einladung zum Heimkampf RCOG vs. RS Freiamt der Swiss Wrestling Premium League vom Samstag, 8. November 2025, an welchem die Preisziehung durchgeführt wird.
Preisziehung / Preisübergabe
Die Preisziehung ermittelt die Gewinner/Gewinnerinnen der 30 Preise. Zu diesem Zweck werden aus den 300 Wettbewerbskarten die 30 Gewinnlose gezogen. Das heisst z.B.: Die Glücksfee zieht für den 1. Preis die Karte mit der Nummer 5 – der Gewinner/die Gewinnerin hat mit seinem/ihrem bezahlten Einsatz von CHF 5.— den Hauptpreis gewonnen. Zur Preisziehung werden nur gültige Wettbewerbskarten mit zugeteilter Nummer zugelassen. Karten, welche zum Zeitpunkt der Preisziehung nicht bezahlt wurden, gelten als ungültig! Die Gewinnkarten werden nach der Ziehung durch eine Aufsichtsperson protokollarisch erfasst. Die Preise werden an die anwesenden Gewinner/innen übergeben. Nicht anwesende Gewinner/innen können die Preise bis 31. Dezember 2025 beim Ringerclub Oberriet-Grabs abholen. Der RCOG verfügt ab 1. Januar 2026 über die nicht abgeholten Preise zu Gunsten der Vereinskasse des RCOG.
Datenschutz
Die eingeholten persönlichen Angaben werden in Übereinstimmung mit dem Bundesgesetz über den Datenschutz mit voller Vertraulichkeit behandelt. Sie werden nicht an Dritte übermittelt. Mit der Teilnahme am Wettbewerb anerkennt der/die Teilnehmende, dass die übergebenen Angaben durch den RCOG im Rahmen von anderen künftigen Sponsoring- und Werbeaktionen, Informationen oder Wettbewerben verwendet werden. Er/sie ist auch damit einverstanden, dass sein/ihr Name im Fall eines Gewinnes veröffentlicht wird. Der Teilnehmer/die Teilnehmerin hat jederzeit die Möglichkeit, durch ein einfaches schriftliches Gesuch an den RCOG die Streichung der abgegebenen Daten zu verlangen. Das Gesuch ist zu richten an: Ringerclub Oberriet-Grabs, Dominik Steiger, Sporthallenstrasse 8, 9443 Widnau, dominik.steiger@rcog.ch
Verantwortung
Der RCOG behält sich das Recht vor, den Wettbewerb zu verkürzen, zu verlängern, zu verschieben, zu ändern oder zu annullieren, falls dies die Umstände verlangen. Dies können höhere Gewalt oder unfreiwillige Einflüsse sein, wodurch eine Haftung entstehen kann. Der/die Teilnehmende erklärt mit seiner/ihrer Beteiligung am Wettbewerb bzw. Abgabe der Wettbewerbskarte sein/ihr Einverständnis mit dem Reglement. Über den Wettbewerb wird unter Berücksichtigung des Datenschutzes Korrespondenz geführt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.